Titelbild zum Artikel "Rechte als Werkstudent:in": Studierende und Kollegen sitzen im Kreis im Büro
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Deine Rechte als Werkstudent:in – Regelungen in Deutschland

ArtikelLesezeit: 8 Min.|15. Feb 2024, verfasst von Xaveria

Als Werkstudent:in hast Du in Deutschland bestimmte Rechte und Pflichten. Es ist wichtig, dass Du diese kennst, um Dich optimal auf Deine Arbeit als Werkstudent:in vorbereiten zu können. In diesem Artikel erfährst Du alles über die Werkstudenten-Regelung und Deine Rechte bezüglich Kündigungsfrist, Krankengeld, Überstunden und Urlaub. Außerdem geben wir Dir einen Überblick darüber, wie viele Stunden Du als Werkstudent:in arbeiten darfst und wie Du versichert sein musst. 


Schlüsselerkenntnisse: 

  • Als Werkstudent:in hast Du gesetzlich geregelte Rechte in Deutschland. 
  • Du solltest Dich über Kündigungsfrist, Krankengeld, Überstunden und Urlaubsregelungen informieren. 
  • Es gibt Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit und Versicherungspflicht. 
  • Werkstudent:innen haben in der Regel Anspruch auf den Mindestlohn. 
  • Es ist wichtig, Deine Rechte und Pflichten als Werkstudent:in zu kennen, um Deine Arbeit optimal gestalten zu können. 

Der Werkstudentenvertrag und seine Bedeutung

Um Deine Finanzen aufzubessern, ist es absolut sinnvoll, neben Deinem Studium zu arbeiten. Als Werkstudent:in ist der Werkstudentenvertrag die Grundlage für Deine Beschäftigung. Dieser Vertrag regelt die genauen Bedingungen Deiner Tätigkeit und sichert Dir verschiedene Rechte zu. 

Eine wichtige Funktion des Werkstudentenvertrags ist es, Dir den statusrechtlichen Schutz als Werkstudent:in zu verschaffen. Dadurch hast Du finanzielle Vorteile gegenüber einem Minijob, zum Beispiel bei den Sozialversicherungsbeiträgen. 

Zudem regelt der Werkstudentenvertrag auch Deine Arbeitszeit und Deinen Stundenlohn. Hierbei sollte insbesondere beachtet werden, dass Du als Werkstudent:in unter dem Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, damit Du Dein Studium nicht vernachlässigst. 

Weiterhin enthält der Vertrag für Werkstudent:innen Regelungen, welchen Anspruch Du auf Urlaub hast und wie die Kündigungsfristen aussehen. Als Werkstudent:in kannst Du außerdem nicht mehr familienversichert sein und musst Dich entsprechend um eine Studentenversicherung kümmern. 

Lies Dir Deinen Werkstudentenvertrag gut durch und prüfe, ob Deine Rechte darin geachtet werden. Nur so kannst Du Deine Tätigkeit optimal gestalten. 

Arbeitszeit als Werkstudent:in: Regelungen und Ausnahmen

Als Werkstudent:in darfst Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da Du Dich hauptsächlich auf Dein Studium konzentrieren sollst. Der Werkstudentenstatus bringt einige Vorteile mit sich: Zum Beispiel bist Du als Werkstudent:in von bestimmten Sozialversicherungen befreit. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber z. B. keine Beträge für die. Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen muss.  

Überschreitest Du die maximale Arbeitszeit, wirst Du arbeitsrechtlich nicht mehr wie ein:e Student:in behandelt. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa in den Semesterferien, wenn Du Vollzeit arbeiten möchtest. In diesem Fall solltest Du jedoch darauf achten, die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten. Während des Semesters kannst Du ggf. auch mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn Du beispielsweise abends oder am Wochenende arbeitest und Dein Arbeitsverhältnis auf nicht mehr als 26 Wochen begrenzt ist.  

Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Pausenregelung und des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für Werkstudent:innen. Das bedeutet, dass Du bei sechs Stunden Arbeit mindestens eine Pause von 30 Minuten einlegen musst. Bei neun Stunden Arbeitszeit musst Du eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einlegen. 

Wichtig ist, dass Du die Arbeitszeitvorgaben einhältst, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. 

Versicherungspflicht als Werkstudent:in

Wie bereits erwähnt, bist Du als Werkstudent:in sozialversicherungsfrei. Das bedeutet in erster Linie, dass Du und Dein Arbeitgeber weniger Versicherungsbeiträge für Dich abführen müssen. Falls ihr Beiträge abführen müsst, wie etwa für die Rentenversicherung, fallen diese geringer aus als bei regulären Angestellten. Allerdings musst Du Dich sehr wohl krankenversichern, und das ist nicht mehr über die Familienversicherung möglich. Viele Krankenversicherungen bieten günstige Konditionen für Student:innen, informiere Dich also gut.  

Das Thema Versicherungen ist komplex. Solltest Du Fragen dazu haben, hakst Du am besten direkt bei der Versicherung Deines Vertrauens nach. 

Mindestlohn für Werkstudent:in

Als Werkstudent:in hast Du in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell beträgt dieser in Deutschland 12 € brutto pro Stunde. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht gezahlt werden muss. Dazu zählen beispielsweise Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums oder ehrenamtliche Tätigkeiten. 

Wirst Du nach Mindestlohn bezahlt, denk daran: Dieser Mindestlohn für Werkstudent:innen ist nicht verhandelbar. Das bedeutet, dass Du das Recht hast, den vollen Betrag zu erhalten. Falls Dein Arbeitgeber versucht, Dich unter dem Mindestlohn zu bezahlen, solltest Du dies nicht akzeptieren. 

Als Werkstudent:in solltest Du immer darauf achten, dass Dir der Mindestlohn gezahlt wird. Dazu gehört auch die Überprüfung Deiner Gehaltsabrechnungen. Wenn Du unsicher bist, ob Dir der Mindestlohn zusteht oder ob Du ihn erhältst, solltest Du Dich an eine Beratungsstelle wenden oder mit einem Anwalt sprechen. 

Selbstverständlich gibt es auch Arbeitgeber, die Werkstudent:innen mehr als den Mindestlohn zahlen. Hör Dich bei Deinen Kommiliton:innen um, welche Studijobs am besten bezahlt sind. So kannst Du Dein Studium vielleicht noch etwas besser finanzieren. Auch hier erfährst Du mehr über die besten Studentenjobs

Kündigungsfrist als Werkstudent:in

Als Werkstudent:in hast Du das Recht auf eine bestimmte Kündigungsfrist. In der Regel beträgt diese vier Wochen zum Monatsende. Es kann jedoch auch sein, dass im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Informiere Dich daher immer über die genauen Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag. 

Es gibt auch Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist. So kann zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, wenn Du noch in der Probezeit bist. Meist ist hier eine Frist von zwei Wochen festgelegt. Auch hier gilt jedoch: Informiere Dich über die genauen Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag. Die Dauer der Probezeit sollte hier festgelegt sein. 

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gelten andere Regelungen. Hier gelten besondere Umstände, die zur Kündigung geführt haben, und die in der Folge die vereinbarte Kündigungsfrist außer Kraft setzen. Du kannst dann fristlos entlassen werden. Möchtest Du Dich gegen eine unberechtigte außerordentliche Kündigung wehren, kann eine Rechtsschutzversicherung für Dich interessant sein – auch als Werkstudent:in.  

Lohnfortzahlung und Krankengeld als Werkstudent:in

Was viele nicht wissen: Als Werkstudent:in hast Du bei Krankheit unter bestimmten Umständen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld. Auch wenn Du Deine Schicht nicht wahrnehmen kannst, kannst Du also trotzdem für sie bezahlt werden. Einige Arbeitgeber versuchen dies zu umgehen und setzen darauf, dass Werkstudent:innen ihre Rechte nicht kennen. Deshalb ist es gut, informiert zu sein und Deinen Arbeitgeber im Fall des Falles auf Deine Rechte hinzuweisen.  

Für die Lohnfortzahlung gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Du bekommst ein festes Gehalt.  
  • Du bist länger als vier Wochen bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt. 
  • Du bist von einem Arzt krankgeschrieben.  

 

Die Lohnfortzahlung gilt für maximal sechs Wochen, danach kannst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse bekommen. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel beträgt es 70 % des Brutto-Stundenlohns, den Du zuletzt erhalten hast. Allerdings gibt es eine Obergrenze, die bei 90 % des Nettolohns liegt. 

Um Krankengeld in Anspruch nehmen zu können, musst Du Dich bei Deiner Krankenkasse melden und eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Außerdem musst Du eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden in den letzten Monaten nachweisen können. 

Es ist wichtig, dass Du Dich bei Krankheit rechtzeitig bei Deinem Arbeitgeber und Deiner Krankenkasse meldest, um keine Einbußen bei Deinem Lohn zu erleiden. 

Überstunden als Werkstudent:in

Auch als Werkstudent:in kann es vorkommen, dass Du Überstunden ableisten musst. In der Regel darfst Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien bis zu 40 Stunden. Das liegt daran, dass Du Dich in erster Linie auf Dein Studium konzentrieren sollst. Arbeitest Du aufgrund von Überstunden also regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden unter dem Semester, könntest Du also Probleme bekommen.  

Das liegt daran, dass Du den Werkstudentenstatus verlieren könntest und dann als regulärer Arbeitnehmer beschäftigt werden müsstest. Dies hätte dann auch Auswirkungen auf Deine Versicherungspflicht. Grundsätzlich solltest Du Überstunden als Werkstudent:in also eher vermeiden und ggf. Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen.  

Lassen sie sich nicht vermeiden, sollte in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, wie mit Überstunden umgegangen wird: Kannst Du Dir Freizeitausgleich nehmen? Auch damit kann darauf geachtet werden, dass Du insgesamt nicht auf mehr als 20 Wochenstunden im Schnitt kommst. Andernfalls sollten Deine Überstunden ausbezahlt werden.  

In vielen Arbeitsverträgen steht die Standardklausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Achte hier darauf, dass die Formulierung möglichst spezifisch ist. Bei Vollzeitbeschäftigten bedeutet eine pauschale Abgeltung Überstunden im Umfang von maximal 8 Stunden, damit die wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Diese Regelung trifft auf Dich nicht zu. Bitte Deinen Arbeitgeber, den Umfang der nicht vergüteten Überstunden festzulegen, beispielsweise: „Überstunden werden nicht vergütet, solange ihr Umfang drei Stunden im Monat nicht überschreitet.“ So kannst Du besser argumentieren, falls mehr Überstunden anfallen.  

Achte insgesamt darauf, Überstunden möglichst zu vermeiden. Du brauchst Zeit für Erholung und für Dein Studium und solltest Deine Arbeitskraft nicht verschenken. 

Urlaubsanspruch als Werkstudent:in

Auch als Werkstudent:in hast Du einen Anspruch auf Urlaub. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Tage, die Du pro Woche arbeitest. Wenn Du also beispielsweise an 2 Tagen in der Woche arbeitest, hast Du Anspruch auf mindestens 4 Tage Urlaub im Jahr. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte beträgt 20 Tage pro Jahr. In der Regel ist Dein Urlaubsanspruch aber in Deinem Vertrag geregelt. Sieh darin nach, um Missverständnisse bei der Urlaubsplanung zu vermeiden.  

Fazit

Zusammenfassend ist zu sagen: Auch als Werkstudent:in hast Du bestimmte Rechte und Pflichten, die Du genau kennen solltest. Die Werkstudenten-Regelungen schützen Dich als Arbeitnehmer:in und sorgen für faire Arbeitsbedingungen. 

Halte Dich an die Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit und denke daran, dass Du krankenversicherungspflichtig bist. Wenn Du Fragen zu Deinen Rechten und Pflichten hast, sprich am besten mit Deinem Arbeitgeber oder wende Dich an eine Beratungsstelle. 

Alles in allem bieten die Werkstudenten-Regelungen eine gute Möglichkeit für Dich, neben dem Studium Geld zu verdienen und zugleich wichtige Berufserfahrung zu sammeln. 

FAQ

Welche Rechte habe ich als Werkstudent:in in Deutschland? 

Als Werkstudent:in in Deutschland hast Du verschiedene Rechte. Dazu gehören unter anderem der gesetzliche Mindestlohn, der Anspruch auf Urlaub und Krankengeld, die Möglichkeit zur Kündigung mit einer bestimmten Frist und der Anspruch auf Überstundenvergütung. 


Wie lange beträgt die Kündigungsfrist als Werkstudent:in? 

Die Kündigungsfrist als Werkstudent:in beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Es können jedoch auch abweichende Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart sein. Daher empfiehlt es sich, diesen genau zu prüfen. 


Habe ich als Werkstudent:in Anspruch auf Krankengeld? 

Ja, als Werkstudent:in hast Du grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts. 


Werden Überstunden als Werkstudent:in vergütet? 

Ob Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ausbezahlt werden oder Du einen Freizeitausgleich dafür erhältst, ist in Deinem Vertrag geregelt. Allerdings solltest Du beachten, dass für Werkstudent:innen während des Semesters eine maximale Arbeitszeit von 20 Wochenstunden gilt. 


Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch als Werkstudent:in? 

Dein Urlaubsanspruch als Werkstudent:in richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt in der Regel 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer anderen Arbeitszeit oder Teilzeitbeschäftigung kann der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden. 


Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent:in pro Woche arbeiten? 

Als Werkstudent:in darfst Du in der Regel maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel in den Semesterferien, in denen Du mehr Stunden arbeiten darfst. Hier darfst Du dann die 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. 


Muss ich als Werkstudent:in versichert sein? 

Ja, als Werkstudent:in bist Du in der Regel versicherungspflichtig. Du musst unter anderem Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Von anderen Sozialversicherungen wie der Pflege- und Arbeitslosenversicherung bist Du befreit. 


Gilt der Mindestlohn auch für Werkstudent:innen? 

Ja, Werkstudent:innen haben in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12 € brutto pro Stunde. Es können jedoch Ausnahmen gelten, zum Beispiel bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums. 

Das Studileben steckt voller Möglichkeiten! Mit meinen Texten will ich Dir helfen, sie zu entdecken. Als Redakteurin an der IU Internationale Hochschule begleite ich Dich dabei durch Deinen Alltag. Ist der Laptop zugeklappt, tanze ich oder zeichne Cartoons über die kleinen Dinge im Leben. Meine Freund:innen habe ich dabei gerne an meiner Seite.

Xaveria
IU Redakteurin
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