Ansprechpersonen für Hilfesuchende an der IU Internationalen Hochschule
Generell gilt: Für alle Beschäftigten, Lehrenden und Studierenden der IU Internationale Hochschule steht das Gleichstellungsbüro für eine Beratung zur Verfügung. Es zeigt Möglichkeiten auf, wie und wo am besten geholfen werden kann. Die Gleichstellungsbeauftragte und deren Mitarbeitende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt und werden ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeleitet.
Dies gilt für alle Anlässe wie beispielsweise:
Wahrgenommene Diskriminierung
Barrierefreiheit
sexuelle Belästigung
Stalking
Androhung oder Ausübung von (virtueller) Gewalt
generell Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jedweder Art
Sämtliche Informationen zur Kontaktaufnahme finden Studierende nach erfolgreicher Immatrikulation unter myCampus, Mitarbeitende im Intranet.
Nachteilsausgleichsberatung für Studierende mit Behinderung sowie chronischer Erkrankung
Das Gleichstellungsbüro bietet für Studierende mit Behinderung sowie chronischer Erkrankung eine Nachteilsausgleichsberatung an. Sämtliche Informationen rund um den Nachteilsausgleich, zum Beratungsablauf sowie Kontaktmöglichkeiten finden Studierende nach erfolgreicher Immatrikulation unter myCampus.
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