Manchmal braucht es einfach eine Auszeit. Auch im Studium. Doch anstatt direkt alles hinzuwerfen, bieten wir Dir die Möglichkeit, jederzeit ein kostenloses Urlaubssemester einzulegen – egal warum! Falls Du also mal eine Pause brauchst, leg einfach die Beine hoch oder mach mal was anderes. Währenddessen brauchst Du natürlich keine Studiengebühren zahlen und Du kannst Dein IU Studium einfach zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Ab wann kann ich den Urlaubsantrag stellen?
Die Beurlaubung ist grundsätzlich nur ab dem zweiten Semester möglich. Im ersten Semester kannst Du nur einen Urlaubsantrag stellen, wenn der Grund für die Beurlaubung nach Immatrikulation eingetreten ist und vorher für Dich nicht absehbar war. Den Antrag für ein kostenloses Urlaubssemester findest Du im Studienportal Care unter Antragsverwaltung.
Was ist bei der Beantragung eines Urlaubssemesters zu beachten?
Der Zeitraum, für den Du ein Urlaubssemester beantragst, muss ein komplettes Semester von 6 Monaten umfassen und der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor gewünschtem Beginn bei uns eingehen. Du kannst diesen im Studentenportal Care unter Studium/Antragsverwaltung ausfüllen und hochladen. Bedenke, dass der Studienvertrag während Deines Urlaubssemesters nicht gekündigt werden kann.
Wie oft kann ich einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen?
Einen Antrag auf Urlaubssemester kannst Du immer nur für ein Semester stellen. Du kannst Dich zwar mehrmals beurlauben lassen, allerdings insgesamt nicht länger als für die Hälfte Deiner gewählten Regelstudienzeit. In Einzelfällen kann die Obergrenze überschritten werden, allerdings muss dafür ein wichtiger Grund nachgewiesen werden.
Kann ich während des Urlaubssemesters Prüfungen schreiben?
Prüfungen kannst Du während Deines Urlaubssemesters keine schreiben. Dein Zugang zu myCampus ist für diesen Zeitraum gesperrt. Kursbelegungen sind also nicht möglich. Das Studium ruht sozusagen.
Kann ich mein Urlaubssemester auch vorzeitig beenden?
Das Urlaubssemester läuft über 6 Monate und kann nicht vorzeitig wieder abgebrochen werden. Dein Studium kannst Du also während dieser Zeit nicht wiederaufnehmen. Die Dauer des beantragten Urlaubssemesters ist einzuhalten.