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Schon gewusst? Dein Studium lässt sich ganz einfach von der Steuer absetzen? Dadurch kannst Du bis zu 42% Deiner Studiengebühren zurückholen.
Bei der Entscheidung für oder gegen ein IU Studium als Erst- bzw. Zweitausbildung sollten für Dich die Kosten eigentlich nicht an erster Stelle stehen. Sollte es finanziell doch eng werden, kannst Du zumindest einen Großteil der Studiengebühren und Kosten für Dein IU Studium steuerlich geltend machen. Wie hoch dabei das Einsparpotenzial ausfällt, hängt ganz von Deiner finanziellen Situation und ein paar grundlegenden Faktoren ab. Wir erklären Dir, worauf Du generell achten solltest und wie Du bei Deiner nächsten Steuererklärung das Maximum für Dich rausholst.
Inwiefern sich die mit Deinem IU Studium verbundenen Studiengebühren oder Aufwendungen überhaupt von der Steuer absetzen lassen, hängt in erster Linie von der grundlegenden Frage ab: Handelt es sich um eine Erstausbildung oder Zweitausbildung? Denn nur im Falle einer Zweitausbildung – also einem IU Studium im Anschluss an eine mindestens zwölfmonatige Berufsausbildung bzw. einem Master-Studiengang – kannst Du die Studiengebühren über deine Steuererklärung zurückholen. Ansonsten kannst Du die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben deklarieren, um Deine Steuerlast zu reduzieren.
Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit:
Du hast bis jetzt noch keine Berufsausbildung bzw. kein Studium abgeschlossen.
Deine Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit:
Du kannst Deine Studiengebühren als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Deine Sonderausgaben sind auf maximal 6.000 € jährlich begrenzt.
Die Studiengebühr wird vom versteuerten Einkommen abgezogen, verringert Deine Steuerlast und Du bekommst ggf. eine Steuerrückzahlung.
Beachte:
Du kannst Studiengebühren unabhängig vom Rechnungszeitraum nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie fällig und gezahlt wurden.
Eine Steuerrückzahlung ist nur möglich, wenn Dein Bruttoeinkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) liegt.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
Du hast bereits eine Berufsausbildung oder einen Bachelorabschluss in der Tasche.
Deine Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit:
Wenn Dein Bruttoeinkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) liegt, kannst Du Deine Studiengebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. So reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und bringt Dir eine Steuerrückzahlung ein.
Liegt Dein Bruttoeinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022), ist eine direkte Steuerrückzahlung nicht möglich. Dennoch solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt vermerkt Deine Studiengebühren in voller Höhe als Verlustvortrag. Sobald Dein Bruttoeinkommen das nächste Mal über dem Steuerfreibetrag liegt, wird der Verlustvortrag von Deinem versteuerten Einkommen abgezogen und Du bekommst eine Steuerrückzahlung.
*Wir machen Dich darauf aufmerksam, dass unsere Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Die Inhalte dieses Angebots – auch wenn sie mit größter Sorgfalt recherchiert sind – ersetzen keine individuelle Beratung, die auf Deine persönliche Situation eingeht. Wir können keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Je nachdem, ob Du nun eine Erst- oder Zweitausbildung absolvierst, kannst Du im Grunde genommen alle mit Deinem IU Studium verbundenen Kosten steuerlich geltend machen – sei es in Form konkreter Rechnungen oder als Pauschalbetrag. Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die Du bei Deiner nächsten Steuererklärung berücksichtigen solltest.
Studiengebühren und Semesterbeiträge
Prüfungs- und Seminargebühren
Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen (Bahntickets, Benzin, etc. pauschal 0,30 Euro je Kilometer)
Übernachtungs- und Hotelkosten bei Prüfungen oder Seminaren an einem anderen Ort
Verpflegungspauschalen
Fachliteratur, Fachbücher
Arbeits- und Lehrmittel wie Computer, Drucker, oder Software
Büro- und Schreibmaterial
Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits
Häusliches Arbeitszimmer
Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzug oder Transport
Telefon- und Internetgebühr
Mitgliedsbeiträge für studentische Vereine
Anwalts- und Gerichtskosten
Bewerbungskosten für Praktika

Wenn Du die Studienkosten, Aufwendungen und Gebühren für Dein IU Studium über die Steuererklärung geltend machen willst, spielt Dein beruflicher Werdegang eine wichtige Rolle. Denn das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Erststudium zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses und einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium. In Abhängigkeit davon musst Du die gesamten Studienkosten entweder als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend machen. Wenn Du Dir beim Ausfüllen der Unterlagen nicht sicher bist, lass Dich am besten von den Expert:innen der Lohnsteuerhilfe (LoHi) oder einer Steuerberatungskanzlei beraten.
Wenn Du die Aufwendungen für Dein IU Studium steuerlich geltend machen willst, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Dementsprechend gibt es natürlich auch ein paar Ausnahmen, im Fall derer Du die Studienkosten zur Senkung der Steuerlast leider nicht berücksichtigen kannst.
Hobbystudium: Dein IU Studium muss nachweislich zu Deiner beruflichen Entwicklung oder zur Weiterbildung bereits vorhandener Fachkenntnisse beitragen. Studierst Du nur aus persönlichem Interesse oder als Hobby kannst Du die Studiengebühren in der Regel leider nicht steuerlich geltend machen.
Arbeitgeberfinanziertes IU Studium: Wenn Dein Partnerbetrieb bspw. im Rahmen eines Dualen Studiums die Studiengebühren in voller Höhe übernimmt, kannst Du diese Kosten leider nicht mehr für Deine eigene Steuererklärung einreichen. Nur die über die seitens des Arbeitgebers nicht erstatteten Aufwendungen kannst Du geltend machen.
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