Ohne Geldsorgen in Dein Studium starten: Mit dem IU Finanzierungsratgeber.
Staatliche Förderung: Für Deine finanzielle Unabhängigkeit
Bei der Entscheidung für oder gegen ein IU Studium als Erst- bzw. Zweitausbildung sollten für Dich die Kosten eigentlich nicht an erster Stelle stehen. Sollte es finanziell doch eng werden, kannst Du zumindest einen Großteil der Studiengebühren und Kosten für Dein IU Studium steuerlich geltend machen. Wie hoch dabei das Einsparpotenzial ausfällt, hängt ganz von Deiner finanziellen Situation und ein paar grundlegenden Faktoren ab. Wir erklären Dir, worauf Du generell achten solltest und wie Du bei Deiner nächsten Steuererklärung das Maximum für Dich rausholst.
Ohne Geldsorgen in Dein Studium starten: Mit dem IU Finanzierungsratgeber.
Wer kann die Studienkosten steuerlich geltend machen?
Inwiefern sich die mit Deinem IU Studium verbundenen Studiengebühren oder Aufwendungen überhaupt von der Steuer absetzen lassen, hängt in erster Linie von der grundlegenden Frage ab: Handelt es sich um eine Erstausbildung oder Zweitausbildung? Denn nur im Falle einer Zweitausbildung – also einem IU Studium im Anschluss an eine mindestens zwölfmonatige Berufsausbildung bzw. einem Master-Studiengang – kannst Du die Studiengebühren über deine Steuererklärung zurückholen. Ansonsten kannst Du die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben deklarieren, um Deine Steuerlast zu reduzieren.
Diese Kosten für Dein IU Studium kannst Du von der Steuer absetzen.
Je nachdem, ob Du nun eine Erst- oder Zweitausbildung absolvierst, kannst Du im Grunde genommen alle mit Deinem IU Studium verbundenen Kosten steuerlich geltend machen – sei es in Form konkreter Rechnungen oder als Pauschalbetrag. Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die Du bei Deiner nächsten Steuererklärung berücksichtigen solltest.
Studiengebühren und Semesterbeiträge
Prüfungs- und Seminargebühren
Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen (Bahntickets, Benzin, etc. pauschal 0,30 Euro je Kilometer)
Übernachtungs- und Hotelkosten bei Prüfungen oder Seminaren an einem anderen Ort
Verpflegungspauschalen
Fachliteratur, Fachbücher
Arbeits- und Lehrmittel wie Computer, Drucker, oder Software
Büro- und Schreibmaterial
Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits
Häusliches Arbeitszimmer
Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzug oder Transport
Telefon- und Internetgebühr
Mitgliedsbeiträge für studentische Vereine
Anwalts- und Gerichtskosten
Bewerbungskosten für Praktika
Werbungskosten, Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ja, was denn nun?
Wenn Du die Studienkosten, Aufwendungen und Gebühren für Dein IU Studium über die Steuererklärung geltend machen willst, spielt Dein beruflicher Werdegang eine wichtige Rolle. Denn das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Erststudium zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses und einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium. In Abhängigkeit davon musst Du die gesamten Studienkosten entweder als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend machen. Wenn Du Dir beim Ausfüllen der Unterlagen nicht sicher bist, lass Dich am besten von den Expert:innen der Lohnsteuerhilfe (LoHi) oder einer Steuerberatungskanzlei beraten.
Leider nicht absetzbar: Studieren zum Spaß und ein vom Arbeitgeber finanziertes IU Studium
Wenn Du die Aufwendungen für Dein IU Studium steuerlich geltend machen willst, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Dementsprechend gibt es natürlich auch ein paar Ausnahmen, im Fall derer Du die Studienkosten zur Senkung der Steuerlast leider nicht berücksichtigen kannst.
Hobbystudium: Dein IU Studium muss nachweislich zu Deiner beruflichen Entwicklung oder zur Weiterbildung bereits vorhandener Fachkenntnisse beitragen. Studierst Du nur aus persönlichem Interesse oder als Hobby kannst Du die Studiengebühren in der Regel leider nicht steuerlich geltend machen.
Arbeitgeberfinanziertes IU Studium: Wenn Dein Partnerbetrieb bspw. im Rahmen eines Dualen Studiums die Studiengebühren in voller Höhe übernimmt, kannst Du diese Kosten leider nicht mehr für Deine eigene Steuererklärung einreichen. Nur die über die seitens des Arbeitgebers nicht erstatteten Aufwendungen kannst Du geltend machen.
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