
Mit Deinem Praxispartner ins Ausland
Du möchtest ins Ausland gehen und dort arbeiten, ohne Dein Studium zu unterbrechen? Wenn Dein Praxisunternehmen Niederlassungen im Ausland hat, ist das für Dich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gibt zwei Zeitfenster, die sich für diesen Auslandsaufenthalt eignen:
Vorlesungsfreie Zeit:
In Deiner vorlesungsfreien Zeit (abhängig von Studiengang und Studienmodell) kannst Du in einer ausländischen Niederlassung des Praxispartners arbeiten.
Ein Semester am virtuellen Campus:
Aufenthalte über 3 Monate im Ausland sind durch ein Online-Studium am virtuellen Campus möglich.
Dabei arbeitest Du in einer ausländischen Niederlassung Deines Praxispartners.
Dafür benötigst Du ein passendes Angebot am virtuellen Campus und die Zustimmung Deines Praxisunternehmens.





