Unsere Akkreditierungen
Die IU Internationale Hochschule (IU) wurde durch die wichtigsten staatlichen Einrichtungen akkreditiert. Hierzu zählt neben dem Akkreditierungsrat auch der Wissenschaftsrat. Maßgeblich für die offizielle Akkreditierung ist aber nicht nur die Erfüllung formaler Vorgaben und akademischer Standards. Auch qualifiziertes Personal, ausreichend Sachausstattung und ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem müssen vorhanden sein, um die hohe Qualität von Lehre und Forschung jederzeit sicherstellen zu können. Nur so ist es möglich, dass sämtliche Studienleistungen in allen 48 Staaten des Bologna-Raums anerkannt werden.
Programmakkreditierung
Alle von der IU angebotenen Studiengänge werden bis zum jeweiligen Studienstart akkreditiert und tragen das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates. Die Akkreditierung bescheinigt unter anderem, dass Studiengänge inhaltlich akademischen Standards entsprechen, die Studienstrukturen alle formalen Vorgaben erfüllen und die für die Durchführung der Programme nötigen Ressourcen in Form von qualifiziertem Personal und ausreichender Sachausstattung zur Verfügung stehen. Sie erleichtert die internationale Anerkennung von Studienleistungen in allen 48 Staaten des Bologna-Raums.
Systemakkreditierung
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 wurde die IU Internationale Hochschule ohne Auflagen und Empfehlungen systemakkreditiert. Mit diesem bestmöglichen Verfahrensergebnis wurde das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule gewürdigt: Der Akkreditierungsrat bescheinigt der IU Hochschule, dass ihr internes System der Akkreditierung von Studiengängen die Anforderungen voll erfüllt. Das von der FIBAA betreute Gutachterteam hebt in seinem Gutachten zur Systemakkreditierung hervor, dass die IU Internationale Hochschule „ein umfassendes und überzeugendes Qualitätsmanagementsystem eingerichtet und dessen Wirksamkeit nachgewiesen [hat]. […] Die Hochschule wird dabei von einer gelebten Kultur der Qualitätsverbesserung getragen.“
Wissenschaftsrat
Der deutsche Wissenschaftsrat berät seit 1957 Bund und Länder in Fragen der Hochschulentwicklung, Wissenschaft und Forschung und hat dabei auch die Aufgabe, die Qualität von Lehre und Forschung an nichtstaatlichen Hochschulen zu sichern. 2021 wurden wir vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre reakkreditiert.
ZFU
Die ZFU prüft als staatliche Einrichtung, ob Fernstudienprogramme den formalen Ansprüchen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) entsprechen. Alle unsere Studienprogramme sowie Einzeltrainings sind durch die ZFU zugelassen.
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