Das erhältst Du kostenlos
Infos zu Studieninhalten & Wahlpflichtbereichen
Infos zu Karriereperspektiven
Infos zu Finanzierungsmöglichkeiten

Bis zu 42% Deiner Studiengebühren zurückholen: Erfahre, wie Du Dein Fernstudium in der Steuererklärung absetzt.
Bis zu 42% Deiner Studiengebühren sind steuerlich absetzbar! Konkret bedeutet das: Bei einem Bachelorstudium in Vollzeit kannst Du Dir von 399 € monatlichen Studiengebühren im besten Fall 169€ zurückholen. Deine Kosten liegen dann effektiv bei 230 € pro Monat.
Wie viel Du im Detail sparst, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Wir zeigen Dir, was Du tun musst, um im Fernstudium Steuern abzusetzen. Lass uns mit Deinen Voraussetzungen starten:
- Beginnst Du nach dem (Fach-)Abitur direkt einen Bachelor, lassen sich Deine Studiengebühren absetzen. - In Deiner Steuererklärung gelten diese als Sonderausgaben. - Jährlich können bis zu 6.000 € Sonderausgaben (bei der Einkommensermittlung) berücksichtigt werden.
- Hast Du eine Berufsausbildung und beginnst dann den Bachelor, zählt dieser als Zweitausbildung. - Wichtig ist, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. - In diesem Fall gibst Du Deine Studienkosten als Werbungskosten an.
- Entscheidest Du Dich nach Deinem Bachelor für ein Masterstudium als Vorbereitung auf Deinen Beruf, zählt dieses ebenso als Zweitausbildung. - Auch im Master hast Du steuerrechtliche Vorteile. - Deine Studienkosten fallen in der Steuererklärung unter Werbungskosten.

Ob Du Deine Aufwendungen fürs Fernstudium in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten deklarieren musst, hängt von Deinem Werdegang ab (siehe Tabelle oben).
Absolvierst Du Dein Fernstudium im Rahmen einer Erstausbildung, kannst Du maximal 6.000 € Deiner Studienkosten jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Bist Du schon im Master oder startest Deinen Bachelor nach einer Berufsausbildung, zählen Deine Ausgaben fürs Studium zu den Werbungskosten. Für Letztere gibt es keine Deckelung.
Wenn Du während Deines Fernstudiums nicht arbeitest, setzt Du die Kosten per Verlustvortrag an und kannst Dich nach dem Eintritt ins Arbeitsleben auf eine Rückzahlung freuen.
Studien- und Prüfungsgebühren
Reise- und Übernachtungskosten für Präsenztermine oder Prüfungen an einem anderen Ort – z. B. Bahntickets, Benzin (0,30 €/km) oder pauschal
Verpflegungspauschalen
Arbeits- und Lehrmittel (z. B. Fachbücher, Computer, Drucker, Software, Büro- und Schreibmaterial)
Zinsen im Falle der Tilgung eines Studienkredits
Telefon- und Internetgebühren
Ausgaben für doppelte Haushaltsführung oder Umzug
Häusliches Arbeitszimmer
Bewerbungskosten für Praktika
Mitgliedbeiträge für studentische Vereine
Extratipp: Hebe am besten alle Nachweise auf, wie z. B. Rechnungen für Fahrten zu Prüfungen.


„Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein großes Thema. Doch wer will sich da wirklich reindenken? Dabei kann es am Ende um viel Geld gehen. Dass man zum Beispiel auch den heimischen Arbeitsplatz geltend machen kann, wissen nur wenige.“
Deine Ausgangssituation
Stell Dir vor, Du verdienst jährlich 42.000 € brutto und beschließt, in ein Masterstudium an der IU Internationalen Hochschule (IU) zu investieren. Da Du weiterhin arbeiten möchtest, wählst Du ein Teilzeitmodell mit einer Studiendauer von 2 Jahren. Die Kosten dafür belaufen sich auf 449 €* monatlich.
Dein Steuervorteil
Da es sich um ein Masterstudium handelt, kannst Du die vollen Studiengebühren im Rahmen Deiner Zweitausbildung als Werbungskosten angeben. Da sich Dein Einkommen durch Deine Studienkosten reduziert, zahlst Du statt 5.374 € nur 3.820 € Einkommensteuer pro Jahr.**
Deine Kostenersparnis
Über Deine zweijährige Gesamtstudienzeit profitierst Du durch eine Steuerersparnis in Höhe von 3.108 €. In Prozentzahlen ausgedrückt: Du bekommst rund 30% der Gesamtkosten für Dein Masterstudium zurück.

Extratipp: Erfüllst Du die Voraussetzungen, kannst Du auch ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Der Abzug der Aufwendungen ist meist auf 1.260 € pro Kalenderjahr begrenzt. Dennoch kannst Du so einen weiteren Steuervorteil erzielen.
*nach Abzug des Studienrabatts
** Dies ist eine vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben oder sonstigen Abzugsbeträgen; bei Einzelveranlagung; keine berücksichtigungsfähigen Kinder, bei gleichbleibendem Grundfreibetrag und Progression in 2024, keine weiteren Einkünfte; gesetzliche RV West und gesetzliche KV, ohne Zuschlag von 0,35% Pflegeversicherung; Jahrgang: 1993. Quelle: Steuerrechner Bundesministerium für Finanzen
***Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die individuelle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden IU genannt) ist bemüht, ihr Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist auch bei sorgfältigster Bearbeitung der Informationen nicht völlig auszuschließen, dass Fehler auftreten.
Die IU übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in ihrem Internetangebot bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die IU, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten der IU ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nicht vorliegt.
Die IU behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Die IU macht darauf aufmerksam, dass die in ihrem Internetangebot bereitgestellten Informationen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die bereitgestellten Inhalte ihres Internetangebots – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann die IU keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Der Inhalt der präsentierten Angebote kann und soll eine individuelle und verbindliche Beratung, die auf die spezifische Situation des Einzelnen eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Finde ein Finanzierungskonzept, das zu Dir und Deinem Budget passt: Unsere Studienberatung unterstützt Dich dabei.
Infos zu Studieninhalten & Wahlpflichtbereichen
Infos zu Karriereperspektiven
Infos zu Finanzierungsmöglichkeiten



