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Staatliche Förderung für Vollzeit-Studierende: Erfahre alles zu BAföG im Fernstudium
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Mit einem Fernstudium eröffnen sich Dir neue Chancen und Perspektiven für Deine Karriere. Auch, wenn die Kosten für ein Fernstudium anfangs vielleicht hoch erscheinen: Aus unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten kannst Du die Richtige für Dich wählen. So kannst Du Deine beruflichen Ziele verwirklichen. BAföG ist die wohl bekannteste Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Hier erfährst Du, ob und unter welchen Voraussetzungen Du für Dein Fernstudium BAföG erhältst.
Entdecke jetzt die Studiengänge der IU Internationalen Hochschule:
Bachelorstudiengänge MasterstudiengängeVon der Wohnung bis hin zu Materialien für den Unterricht: Bei einem Studium kommen viele Kosten auf Studierende zu. Diese können viele nicht allein decken, vor allem wenn sie in Vollzeit studieren und nur wenig arbeiten können. Die staatliche BAföG-Förderung soll ihnen dabei helfen. Mit BAföG erhalten Vollzeit-Studierende monatliche Zahlungen, die sie nur zur Hälfte zurückzahlen müssen. Die Rückzahlung beginnt außerdem erst fünf Jahre nach dem Ende des Studiums. BAföG ist daher eine sichere und attraktive Möglichkeit, das Studium zu finanzieren.
Zur Förderung durch BAföG gibt es klare gesetzliche Regelungen. Dort ist festgelegt, dass Du auch bei einem Fernstudium BAföG erhalten kannst. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen:
Ein anerkannter Studiengang: Dein Fernstudium wird durch BAföG gefördert, wenn der Abschluss gleichwertig gegenüber einem Präsenzstudium ist. Suche Dir deshalb am besten eine Fernuniversität, die einen anerkannten Bachelor- oder Masterstudiengang anbietet. Passende Studiengänge findest Du zum Beispiel an der IU Internationalen Hochschule (IU).
Ein Studium in Vollzeit: BAföG soll Dir dabei helfen, Dich voll und ganz auf Dein Studium zu konzentrieren. Deswegen erhältst Du BAföG nur bei einem Fernstudium in Vollzeit. Wenn Du also zwischen 37 und 40 Stunden pro Woche in Dein Studium investierst, kannst Du Förderung durch BAföG erhalten.
Der Zeitraum des Studiums: Bei Deinem Erststudium in Vollzeit bist Du bei einem Fernstudium genauso förderberechtigt wie bei einem Studium in Präsenz. Gefördert werden kann die gesamte Dauer der Regelstudienzeit. Wichtig: Ein zweites Bachelorstudium ist nicht förderungsfähig. Ein erstes Bachelor-/Masterstudium hingegen schon.
Dein Alter: Möchtest Du einen Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Fernhochschule belegen, wirst Du bis zu einem Alter von 45 Jahren durch BAföG unterstützt. Entscheidend ist das Alter bei Beginn des Fernstudiums.
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, steht Deiner BAföG-Förderung nichts mehr im Weg! Monatlich kannst Du bis zu 992 € erhalten. Die genaue Summe hängt unter anderem von Deinem Vermögen und Deinem Einkommen ab. Deshalb ist auch die Höhe Deiner Rückzahlung sehr individuell.
Bitte beachte: Du kannst nur BAföG beantragen, wenn Du den vollen Studierendenstatus innehast – nicht als Gasthörer:in an der IU.
Mit der Förderung durch BAföG kannst Du Dein Fernstudium ohne finanzielle Sorgen absolvieren und beruflich durchstarten! Doch auch wenn Du keine Förderung erhältst, gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierung Deines Fernstudiums. Beispielsweise durch Stipendien oder Bildungschecks verschiedener Bundesländer.

Du kannst mit einer BAföG Teilförderung rechnen, wenn Deine Eltern bis zu ca. 4.015€ monatlich vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten verdienen. Für eine BAföG Vollförderung müssen Deine Eltern ca. 2.415€ oder weniger Nettoeinkommen monatlich haben. Je nachdem wie viel genau Deine Eltern verdienen und weiteren individuellen Faktoren berechnet sich Dein BAföG Betrag.
Du kannst Deinen BAföG Antrag entweder online stellen oder schriftlich. Online kannst Du schnell und unkompliziert mithilfe des Antragsassistenten “BAföG Digital” Deinen Antrag stellen. Für den schriftlichen Antrag musst Du Dein zuständiges BAföG Amt ausfindig machen.
Du kannst einem Minijob neben Deinem Studium nachgehen. Dieses Einkommen verringert Dein BAföG nicht. Aktuell liegt die Minijob-Grenze bei 556 €.
Ja, auch im Auslandssemester ist es möglich BAföG zu beziehen. In welchem Umfang der Auslandsaufenthalt gefördert wird, hängt vom jeweiligen Land und der Art des Aufenthalts ab.
Nein, um BAföG zu beziehen, musst Du vollständig an der IU immatrikuliert sein und den Studierendenstatus innehaben. Daher ist der BAföG-Anspruch während Deiner Gasthörerschaft nicht gegeben.
Bewirb Dich jetzt und starte Dein Studium innerhalb kurzer Zeit – oder wähle flexibel Deinen Starttermin. Du kannst uns dann 1 Monat unverbindlich testen. Gebühren dafür zahlst Du nur, wenn Du weitermachst.
*Stand November 2024
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