
Deutschlandstipendium für IU Studierende
Sichere Dir 300€ monatlich: Das Deutschlandstipendium fördert Leistung und Engagement. Bewirb Dich an der IU Internationalen Hochschule (IU) – unabhängig von Deinem Studienformat.
Was ist ein Deutschlandstipendium?
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung besonders begabte und leistungsfähige Studierende.
Die Förderung beträgt 300 Euro pro Monat:
150 Euro davon übernimmt der Bund.
150 Euro übernehmen private Förder:innen – zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Privatpersonen.
Was und wer wird gefördert?
Förderungsfähig sind alle Bachelor- sowie Masterstudiengänge.

Die Förderung geschieht unabhängig von:
dem Studiengang
der Semesteranzahl
dem Studienzeitmodell
dem Studienformat (Fernstudium, duales Studium)
Gefördert werden kann, wer an der IU immatrikuliert ist, oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren wird.
Nicht förderungsfähig sind Studierende anderer Hochschulen, Ergänzungskurse oder Studierende, die sich in einer Zulassungsprüfung an der IU Internationale Hochschule befinden.
Wer kann sich bewerben?
Interessierte
mit nachweislich hervorragenden Leistungen im Abitur, Fachabitur oder ihrer beruflichen Qualifikation, die sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester (Stichtag 1.4./1.10.) an der IU immatrikulieren werden.
Bachelorstudierende der IU
im ersten oder zweiten Fachsemester mit einem nachweislich herausragenden Notendurchschnitt im Abitur, Fachabitur oder mit ihrer beruflichen Qualifikation.
ab dem dritten Fachsemester, die bisher während ihres Studiums herausragende Leistungen erzielt haben.
Masterstudierende der IU
im ersten oder zweiten Fachsemester mit einem nachweislich herausragenden Notendurchschnitt im Bachelor-Abschluss.
ab dem dritten Fachsemester, die bisher während ihres Studiums herausragende Leistungen erzielt haben.
Auswahlkriterien*
*alle Angaben müssen zwingend mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Angaben ohne Nachweise können nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung 2,0 oder besser
Berufsabschlussprüfung oder Aufstiegsfortbildung (Meister:in, Fachwirt:in etc.) mit Zulassung an der IU Internationale Hochschule 2,0 oder besser (für beruflich Qualifizierte)
Abschlussnote Diplom oder Bachelor 2,0 oder besser (für Master-Studierende)
Folgende Kriterien werden zusätzlich berücksichtigt:
besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund
Voraussetzungen:
Vollständige Erreichung der von der IU Internationale Hochschule gemäß dem entsprechenden Curriculum vorgesehenen ECTS-Anzahl der Regelstudienzeit der bis dahin abgelaufenen Studienzeit
Bisherige Studienleistungen 2,0 oder besser
Ab Förderbeginn noch mindestens 12 Monate an der IU immatrikuliert und in der Regelstudienzeit
Folgende Kriterien werden zusätzlich berücksichtigt:
besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund
Die wichtigsten Fragen zur Bewerbung
Du kannst Dich zweimal jährlich im jeweiligen Bewerbungszeitraum für das Deutschlandstipendium bei uns bewerben.
Bewerbungsphasen:
für das folgende Wintersemester: 01.06. – 31.07.
für das folgende Sommersemester: 01.12. – 31.01.
Der Förderungsbeginn ist der 01. April bzw. 01. Oktober.
In dem Förderungszeitraum muss der Stipendiat/die Stipendiatin als Studierende an der IU eingeschrieben sein. Hierüber ist ein Nachweis beizubringen.
Falls die Immatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt als zum 01. 04. oder 01.10. erfolgt, wird das Stipendium ab dem auf die Immatrikulation folgenden Monat gewährt und ausgezahlt.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal unter folgenden Link: https://iu-stipendien.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/dstip
(Der Link ist nur innerhalb der Bewerbungsphase gültig. Für die Bewerbung ist eine vorherige Registrierung nötig).
Bewerbungen via E-Mail werden nicht akzeptiert.
Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig und in dem angegebenen Bewerbungszeitraum (jeweils 23:59 Uhr, Ausschlussfrist) eingehen. Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Du erhältst keine Rückmeldung darüber, ob Unterlagen fehlen. Falsche Angaben im Bewerbungsverfahren führen zum sofortigen Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen*:
Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden
Tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung - bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
Ggfs. der Nachweis einer Eignungsprüfung der IU Internationalen Hochschule
Ggfs. Bachelor-Zeugnis oder Diplomzeugnis (bei Bewerber:innen im Master-Studiengang)
Ggfs. Nachweise über bisher erbrachte Prüfungen und Leistungen (ECTS-Punkte und Bewertungen
Ggfs. Praktikums- und Arbeitszeugnisse
Ggfs. Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise
Ggfs. Nachweise über Umstände im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 der Richtlinie der IU Internationalen Hochschule (bezogen auf die Leistungsnachweise sowie auf das außerschulische oder außerfachliche Engagement und die besonderen persönlichen oder familiären Umstände).
Ggfs. Nachweis über die Immatrikulation an der IU Internationalen Hochschule.
*Zeugnisse, Auszeichnungen sowie sonstige erbrachte Leistungen (z. B. aktive Mitarbeit an Projekten/Vereinen) können nur anerkannt und gewertet werden, wenn diese durch Nachweise belegt werden können.
Der Auswahlprozess wird nach Ablauf der Frist der jeweiligen Bewerbungsphase durchgeführt.
Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt anhand der form- und fristgerecht eingereichten Unterlagen, durch die von der Hochschule bestellten Vertreter:innen.
Die Bekanntgabe der Vergabe der Stipendien wird voraussichtlich zwei Wochen vor Beginn der Förderperiode erfolgen.
Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt per E-Mail.
Hast Du Fragen?
Das Team Deutschlandstipendium steht Dir bei Fragen unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: deutschlandstipendium@iu.org
Gesetzliche Grundlage des Deutschlandstipendiums sind das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) vom 21. Juli 2010 sowie die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20. Dezember 2010. Für die Vergabe von Deutschland-Stipendien ist es notwendig, personenbezogene Daten von Bewerber:innen zu erheben, zu verarbeiten und zu diesem Zwecke zu speichern.
